Geschäftsbedingungen der IDAG Industriedruck AG Telefonbuchverlag

 

Stand: Juli 2011 – Gültig zu den Buchausgaben 2012

 

  1. Die Bestellung gilt nur für eine Ausgabe des umseitig genannten Telefonbuches und ist durch die Unterzeichnung des Bestellscheinformulares seitens des Auftraggebers rechtsverbindlich. Der Auftrag kann vom Auftraggeber weder zurückgezogen noch verkleinert werden.
  2. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Verlag.
  3. Der Verlag kann vom Auftrag zurücktreten, wenn dessen Inhalt oder technische Form gegen die für das Printobjekt geltenden Bestimmungen der Deutschen Telekom Medien GmbH oder gegen berechtigte Interessen der Deutschen Telekom Medien GmbH oder des Verlages verstoßen. Im Falle von Zahlungsverzug und Nichtzahlung ausgeführter Aufträge ist der Verlag berechtigt neue Aufträge nicht anzunehmen. Im Falle des Rücktritts sind Schadenersatzansprüche des Auftraggebers ausgeschlossen.
  4. Ein Konkurrenzausschluss kann nicht vereinbart werden.
  5. Text- oder Rufnummernänderungen für abgeschlossene Aufträge müssen dem Verlag unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Mündliche oder fernmündliche Mitteilungen können nicht berücksichtigt werden. Der Auftraggeber haftet für die Richtigkeit der Eintragungstexte und für alle Ansprüche Dritter, die sich im Hinblick auf die Eintragungstexte ergeben können. Er hat den Verlag von etwaigen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter freizustellen.
  6. Platzierungswünsche gelten vorbehaltlich der Unterbringungsmöglichkeiten. Platzierungsänderungen aus technischen Gründen behält sich der Verlag vor. In diesem Fall bestehen keine Ersatzansprüche. Leistenanzeigen werden außerhalb der alphabetischen Reihenfolge am Fuß der Seite platziert. Die Einhaltung von Platzierungsvorgaben kann nicht gewährleistet werden.
  7. Die Veröffentlichung von Produktbezeichnungen, Dienstleistungsbezeichnungen oder Markenbezeichnungen, insbesondere als Suchwort oder Bestandteil eines Suchworts, ist im Wege eines kostenfreien Standardeintrages nicht möglich, (außer im Rahmen von Firmenbezeichnungen),kann jedoch im Wege eines vergütungspflichtigen Beitrags bei uns in Auftrag gegeben werden.
  8. Die Veröffentlichung des Standardeintrags entfällt, falls der Telefonteilnehmer einen vergütungspflichtigen Eintrag beim Verlag in Auftrag gibt, dessen Suchwort textlich ganz oder teilweise mit dem Suchwort des Standardeintrages übereinstimmt.
  9. Umfangmäßig ist die kostenfreie Veröffentlichung des Standardeintrags des Telefonteilnehmers auf ein Suchwort (Name, 80 Schreibstellen/Zeichenfelder), Name und ggf. Namenszusätze, wie z.B. Titel, Berufsbezeichnung etc. (40 Schreibstellen/Zeichenfelder), Anschrift und Rufnummer begrenzt.  Der in diesem Kommunikationsverzeichnis kostenfrei veröffentlichte Standardeintrag entspricht daher nicht in jedem Fall dem bei der Telekom Deutschland GmbH oder einem anderen Telefonprovider registrierten Standardeintrag. Von der Telekom Deutschland GmbH oder einem anderen Telefonprovider registrierte Standardeinträge, die den vorstehend festgelegten Umfang (Schreibstellen/Zeichensätze) überschreiten, sowie Zusatzeinträge, insbesondere Berufs- oder Geschäftsbezeichnungen, verkaufsfördernde Hinweise, Sprechstunden, Erweiterungen, Hervorhebungen etc., die bei der Telekom Deutschland GmbH oder einem anderen Telefonprovider kostenfrei oder gegen Zahlung einer Vergütung registriert worden sind, gehören dementsprechend nicht zur freiwilligen, kostenfreien verlegerischen Leistung und werden in diesem Kommunikationsverzeichnis nur bei Abschluss eines Insertionsvertrages mit dem Verlag und gegen Zahlung einer Vergütung nach der jeweils aktuellen Preisliste veröffentlicht.
  10. Für Korrekturen, Aktualisierungen oder sonstige Änderungen des Standardeintrags oder von Sondereinträgen ist allein die Telekom Deutschland GmbH oder der jeweilige Telefonprovider des Telefonteilnehmers zuständig und verantwortlich. Bei Änderungen oder Ergänzungen des bei der Telekom Deutschland GmbH oder einem anderen Telefonprovider registrierten Standardeintrages oder Sondereintrags, die uns in Auftrag gegeben und von uns ausgeführt werden, entfällt wegen des damit verbundenen Aufwands die Kostenfreiheit für dessen Veröffentlichung. In diesem Fall wird der bisherige Text des Standardeintrags/Sondereintrags einschließlich der Änderung/ Ergänzung insgesamt vergütungspflichtig und als neuer Gesamteintrag berechnet.
  11. Standardeinträge oder Sondereinträge, deren Registrierung durch den Telefonanschlußinhaber bei der Telekom Deutschland GmbH oder einem anderen Telefonprovider eine Umgehung der Vergütungspflicht nach diesen Geschäftsbedingungen bzw. eine nicht zulässige Erweiterung der kostenfreien Veröffentlichung des Standardeintrags oder Sondereintrags zur Folge haben, werden nicht ausgeführt und veröffentlicht. Dies ist z.B. bei der optischen Kombination eines Standardeintrags mit einem vergütungspflichtigen Zusatzeintrag durch Verwendung eines ganz oder teilweise identischen Suchworts gegeben. In diesem Fall kann sich der Telefoninhaber zwischen der Veröffentlichung des kostenfreien Standardeintrags/Sondereintrags (ohne den Text des Zusatzeintrags) und der Veröffentlichung des Texts des Standardeintrags/Sondereintrags einschließlich des Textes des Zusatzeintrages, zusammengefasst zu einem neuen (insgesamt) vergütungspflichtigen Eintrag nach der jeweils aktuellen Preisliste, entscheiden. Trifft der Telefonanschlussinhaber nach Hinweis durch uns keine Entscheidung, wird der kostenlose Standardeintrag/-Sondereintrag (ohne den Zusatzeintrag) veröffentlicht.
  12. Der Auftraggeber ist für den Eintragungstext/Inhalt seiner Werbeanzeige verantwortlich, er trägt die volle Verantwortung und Haftung für den Inhalt seiner Anzeige und stellt den Verlag von allen wettbewerbs-, urheber-, namens- und markenrechtlichen sowie sonstigen Ansprüchen Dritter frei. Es ist ausschließlich Sache des Auftraggebers wettbewerbs-, urheber-, namens- und markenrechtliche Fragen vor Erteilung des Auftrages von sich aus zu klären. Der Verlag übernimmt keine Gewähr für den Inhalt, insbesondere für den Wahrheitsgehalt der in Auftrag gegebenen Werbung.

    

  1. Druckvorlagen, Zeichnungen u. ä. sind dem Auftrag beizufügen oder innerhalb von 8 Tagen nach Auftragserteilung dem Verlag unaufgefordert zu liefern. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, so ist der Verlag ermächtigt, die fehlenden Angaben nach seinem Ermessen zu ergänzen. Ist das für den Verlag nicht möglich oder nicht zumutbar, kann er die bestellte Fläche mit Namen, Rufnummer und  Anschrift des Auftraggebers ausfüllen. Die Zahlungspflicht des Auftraggebers bleibt jedoch in jedem Fall bestehen. Der Auftraggeber ist mit einer angemessenen Kürzung des Textes einverstanden, wenn die bestellten Einträge raummäßig nicht unterzubringen sind.
  2. Die Kosten für bestellte Lithographien, Zeichnungen,Mehrfarbdrucke und sonstige Druckunterlagen sowie vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen trägt der Auftraggeber.
  3. Signets (Firmenzeichen, Markenzeichen, Namensschriftzüge) können im Auftrag verwendet werden. Feine Linien und Rasterpunkte sind als Signet-Bestandteile ungeeignet; für ihre einwandfreie Druckwiedergabe kann keine Gewähr übernommen werden, da die Signets elektronisch erfasst werden.
  4. Korrekturabzüge werden nur auf besondere Bestellung und nur von freigestalteten Anzeigen zugesandt. Gibt der Auftraggeber einen Korrekturabzug nicht innerhalb der gesetzten Frist zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
  5. Der Erscheinungstermin des Telefonbuches wird jeweils durch die Deutsche Telekom Medien GmbH festgelegt. Allen Gewerbetreibenden und Haushalten des jeweiligen Einzugsbereiches werden die Telefonbücher im Verteilungszeitraum in der benötigten Stückzahl in den Postämtern, Postagenturen sowie an Sonderverteilstellen kostenlos zur Verfügung gestellt. Über die Vorschriften der Deutschen Telekom Medien GmbH hinaus ist der Verlag nicht verpflichtet, weitere Bücher kostenlos zur Verfügung zu stellen.
  6. Ist die in Auftrag gegebene Eintragung durch Versehen ganz oder teilweise nicht aufgenommen oder inhaltlich verändert, so beschränken sich die Ansprüche des Auftraggebers auf teilweisen oder vollständigen Erlass des Entgelts für diese Eintragung. Weitergehende Ansprüche, z. B. auf Neudruck oder Zurückhaltung des Telefonbuches, Einfügung und Versendung von Berichtigungsnachträgen usw. sind ausgeschlossen. Beanstandungen offensichtlicher Mängel müssen dem Verlag schriftlich bis spätestens 30 Tage nach Erscheinen des Telefonbuches mitgeteilt werden. Andernfalls erlöschen sämtliche eventuellen Ansprüche des Auftraggebers.
  7. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, es sei denn, dass den Verlag Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Beanstandungen offensichtlicher Mängel müssen dem Verlag schriftlich bis spätestens 30 Tage nach Erscheinen des Telefonbuches mitgeteilt werden. Sonst erlöschen sämtliche eventuellen Ansprüche des Auftraggebers.
  8. Mängel in der Ausführung, die den Wert oder die Tauglichkeit nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zu einer Minderung des Entgelts oder zur Geltendmachung sonstiger Ansprüche.
  9. Mängel bei einer Eintragung berechtigen im kaufmännischen Verkehr den Auftraggeber nicht, die Bezahlung einer anderen kostenpflichtigen Eintragung zu verweigern. Im kaufmännischen und im nichtkaufmännischen Verkehr ist der Auftraggeber zur Aufrechnung mit Gegenforderungen nur berechtigt, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist.
  10. Der Verlag ist um sorgfältige Ausführung des erteilten Auftrages bemüht. Sollte das Buch, aus welchen Gründen auch immer, nicht erscheinen, so erlöschen die Verpflichtungen des Verlags aus dem Auftrag. Empfangene Leistungen hat der Verlag zurückzugewähren. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bestehen nicht.
  11. Es gilt der Mehrwertsteuersatz als vereinbart, der zum Erscheinungstermin gesetzlich vorgeschrieben ist.
  12. Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge zahlbar und zwar ab Rechnungsdatum ausschließlich auf die auf der Rechnung aufgeführten Konten des Verlages.
  13. Der Auftraggeber leistet Zahlungen nur unter der ausdrücklichen Angabe der Auftragsnummer/Rechnungsnummer, die auf dem Bestellscheinformular sowie der Rechnung angegeben ist. Sollten durch Nichtbeachtung dieser Vereinbarung Kosten entstehen, so gehen sie zu Lasten des Auftraggebers.
  14. Hinweis gemäß § 33 BDSG: Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten werden in automatisierten Dateien gespeichert.
  15. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine hiermit bestellten Eintragungen in den elektronischen Verzeichnissen von DeTeMedien veröffentlicht werden, ungeachtet eines eventuellen Widerspruchs gegen die Veröffentlichung des Standardeintrages in elektronischen Verzeichnissen (§10 TDSV).
  16. Die IDAG handelt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.
  17. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Auftragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Scheckprozesse ist der Sitz des Verlages Essen, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
  18. Wichtiger Hinweis zur Auskunft über Ihren Namen und Anschrift Nach dem Telekommunikationsgesetz darf die so genannte Inverssuche in Deutschland als zusätzliche Dienstleistung angeboten werden. Das bedeutet für Sie, dass Ihr Name und Ihre Anschrift von Anbietern für Auskunftsdienste jedem Dritten mitgeteilt werden dürfen, der nur Ihre Rufnummer nennt. Selbstverständlich wird die Auskunft nur über die von Ihnen in Teilnehmerverzeichnissen veröffentlichten Daten erteilt. Falls Sie Ihre Daten für die Inverssuche nicht freigeben möchten, können Sie dieser jederzeit widersprechen. Sie können außerdem jederzeit durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der Telekom Deutschland GmbH den Umfang der Veröffentlichung Ihres Kundendatensatzes beschränken oder der Veröffentlichung ganz widersprechen. In letztgenanntem Fall werden Ihre Daten weder in den Verzeichnissen der Telekom Deutschland GmbH veröffentlicht noch durch die Telefonauskunft der Telekom Deutschland GmbH bekannt gegeben. Auch die Weitergabe der Daten an Dritte unterbleibt. Sie haben aber auch die Möglichkeit, Ihre Daten nur der Telefonauskunft zur Verfügung zu stellen.